Seuchenvorsorgeabgabe

Gemäß § 4 NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz ergibt sich die Höhe der jährlichen Seuchenvorsorgeabgabe aus dem Produkt des für ein Grundstück zugeteilten oder vereinbarten jährlichen Restmüllbehältervolumens mit dem Hebesatz.

Der Hebesatz beträgt für

1.) ein angefangenes jährliches Behältervolumen von 3.500 Liter € 13,50

2.) jede weiteren angefangenen 1.000 Liter € 4,00.