Aufschließungsabgabe - Einheitssatz

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inkl. MWSt750,00 €

Die Aufschließungsabgabe wird aus dem Produkt der Berechnungslänge (Wurzel aus der Fläche des Gundstücks) x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient (abhängig von der Bauklasse) errechnet.

Einheitssatz gem. § 38 (6) NÖ Bauordnung 2014, LGBl 1/2015, für gesamtes Gemeindegebiet.

Diese Verordnung tritt mit 1.7.2026 in Kraft.